AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Abweichungen
1.a Die nachstehenden Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Alle gegenwärtigen und künftigen Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Für die dem
Auftrag zugrunde liegenden Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer,
der Beer GmbH gelten ausschließlich diese AGB.
1.b Abweichungen von dieser AGB und auch Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie
von Fa. Beer GmbH schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind.
1.c Anderslautenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers sind nicht wirksam.
Abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch schriftliche Zusage
Vertragsinhalt.
2. Angebote, Angebotsunterlagen und Nebenabreden
2.a Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung zustande . Mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn diese
schriftlich bestätigt werden.
2.b Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen gegenüber dem erteilten Auftrag so gelten diese vom
Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht sofort – d.h. innerhalb 5 Werktagen – schriftlich anzeigt.
Abweichende Bestätigungen, ohne schriftlicher Form, gelten als neue Angebote.
Auch im Falle einer Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages gilt die Schriftformerfordernis, besonders
hinsichtlich geänderter oder ergänzter Teile.
2.c Die zum Angebot benötigten Papiere, z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind
nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben vom
Auftraggeber werden nicht akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Genauigkeit hinausgehen.
2.d Sämtliche Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform
3. Auftragserteilung
3.a Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen einzelnen Verträgen und
diesen AGB.
3.b Die Fa Beer GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der erteilten Aufträge
und diese werden nach den allg. Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ausgeführt.
3.c Sind Unterschriften zu leisten, gelten diese als rechtsverbindlich. Die Haftung für ordnungsgemäße
Unterschriften trägt alleinig der Auftraggeber.
3.d Sind durch nicht Anwesenheit des Abnahmeberechtigten des Auftraggebers Kosten entstanden, so müssen
diese vom Auftraggeber übernommen werden
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.a Alle angebotenen Preise sind in EURO exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert
auszuweisen wird. Werden Netto-Forderungen ohne Umsatzsteuer berechnet, ist nach § 13 b USTG der
Leistungsempfänger der Steuerschuldner.
4.b Abweichende Änderungen des Auftrages durch den Auftraggebers werden diesen gesondert berechnet.
4.c Konstruktionen, Skizzen, Entwürfe, Proben, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die der Auftraggeber
veranlasst, werden berechnet, vor allem dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
4.d Fa. Beer GmbH ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer-
oder Leistungsfristen von mehr als 3 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Nachverhandlungen über eine
Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren:
Dise gilt für:
- Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder der Umsatzsteuer.
- nicht kalkulierbare, über den üblichen Zuschlägen, liegende Preisanpassungen von Rohstoffen, Material und
Zukaufteilen
4.e Für nachträglich benötigten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für unvorhersehbare Arbeiten
werden tarifliche oder übliche Zuschläge und Zulagen berechnet.
5. Zahlung und Verzug
5.a Zahlung der Rechnungen, auch bei Teil- oder Abschlagsrechnungen, hat – sofern nichts anderes vereinbart
ist – wie folgt zu erfolgen:
(I.) Zahlungen sind sofort und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wie im Angebot
ausgewiesen zu zahlen, d.h., der Endbetrag ist spätestens zum Zahlungsziel dem auf der Rechnung
angegebenen Konto zuzahlen. Änderungen jeglicher Art bedürfen der schriftlichen Anzeige durch die Fa. Beer
GmbH.
(II.) Es gelten ausschließlich die auf den Rechnungen aufgedruckten Zahlungsbedingungen.
5.b Beanstandungen zu Rechnungen sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) begründet mit zuteilen.
5.c Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, werden alle offen stehenden Forderungen sofort fällig.
5.d In Abhängigkeit der Bonität des Auftraggebers steht es im Ermessen von Fa. Beer GmbH
nur gegen Vorauskasse den Auftrag abzuarbeiten zu werden oder den Auftrag zu stornieren.
5.e Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer auf den Endbetrag (exklusive Versandkosten) und setzt den
vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Auftraggebers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
5.f Gerät die Auftragsabwicklung durch Gründe, die nicht im Verantwortungsbereich der Beer GmbH
liegen in Rückstand, ist die Fa. Beer GmbH berechtigt, je nach Fortschritt der Arbeiten,
Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des Auftragwertes abzurechnen. Diese Zahlungen werden
angefordertert und innerhalb 8 Werktagen nach Rechnungsdatum vom Auftragsgeber zu zahlen.
6. Lieferzeit
6.a Werden Ausführungsfristen nicht gesondert vereinbart, erfolgt der Arbeitsablauf nach eigenem Ermessen.
Im Regelfall wird mit den Arbeiten, nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach schriftlicher
Aufforderung durch den Auftraggeber begonnen.
6.b Wird für einen Auftrag Abschlagszahlung vereinbart , so werden die Unterlagen erst zur Verfügung gestellt,
sobald der erste Zahlungseingang der Abschlagrechnung geleistet ist.
6.c Werden keine Bedingungen, für die Konstruktion, der jeweiligen Aufträge schriftlich festgelegt, sind die
Rechte und auch das geistige Eigentum der Konstruktion alleinig der Fa. Beer GmbH vorbehalten. Eine
Herausgabe dieser kann nur durch die Fa. Beer GmbH erfolgen. Eine durch den Aufwand entstandenen
Kosten können dann in Rechnung gestellt werden.
6.d Eine Nichteinhaltung der Liefer-/Leistungszeit durch höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fa. Beer GmbH liegen, zurückzuführen ist, so
ändert sich die Liefer-/Leistungszeit in einer angemessen Zeit. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber den
Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mit.
6.e Für den Fall einer Kündigung, durch den Auftraggeber, steht der Fa. Beer GmbH neben dem bis
dahin entstandenen Werklöhnen ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zu, die er z. B. für das Angebot
sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.
7. Erfüllungsort
7.a Wenn nicht anderes vereinbart, werden alle Leistungen in den Räumlichkeiten der Fa. Beer GmbH
geleistet. In anderen Fällen (wenn Leistungen beim Auftraggeber durchgeführt werden sollen) werden
gegebenfalls angemessene Anfahrts- und Übernachtungskosten, sowie etwaige folge Kosten, die durch diese
Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber angezeigt und separat berechnet.
8. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
8.a Fa. Beer GmbH hat alle Leistungen mit der als Fachfirma zu erwartenden besonderen Sorgfalt zu
erbringen.
8.b Gewährleistungsansprüche dürfen nur nach Mängelanzeigen geltend gemacht werden, die nur schriftlich
innerhalb von 8 Werktagen nach Übergabe der Leistung zu erfolgen hat.
8.c Ansprüche auf Rücktritt und Minderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Nachbesserung sind innerhalb
angemessener Frist auszuführen. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann innerhalb dieser Frist nicht geltend
gemacht werden. Zur Mängelbeseitigung wird vom Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur
Nachbesserung gewährt.
8.d Für Mängel haftet Fa. Beer GmbH nach der Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den
Regelungen der AGB der Beer GmbH . Die Fa. Beer GmbH ist für Inhalte von Informationen und
Daten, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Beer GmbH nicht
verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Fa. Beer GmbH
wegen daraus entstehender möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber,
Fa. Beer GmbH, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die
wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
8.e Für durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritten unsachgemäß vorgenommener Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten verursachte Mängel wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8.f Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
(I) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Nutzung
durch den Auftraggeber oder Dritte
(II) natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung
(III) ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauaudführung, ungeeigneter Grund, chemische oder
elektronische Einflüsse, sofern sie nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind.
8.g Die Gewährleistung beginnt mit der geleisteten Abnahme.
8.h Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus außervertraglicher Haftung, Verschulden
bei Vertragsschluss, aus Pflichtverletzung nach § 280 Absatz 1 BGB sofern es sich nicht um Ansprüche nach §
634 Ziffer 4 BGB wegen eines Mangels an der Ware handelt, sowie Schadensersatzansprüche aus § 241 BGB
aus Verzug oder Unmöglichkeit sind ebenso ausgeschlossen, wie alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz
von Schäden irgendwelcher Art.
Der Haftungsausschluss nach 8.h gilt nicht bei:
(I) der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers beruhen oder
(II) – Ausschluss oder Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftraggebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers beruhen oder
(III) – wenn der Haftungsausschluss mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der
abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
(IV) – wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden,
dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
9. Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
9.a Bei Verzug der Fa. Beer GmbH ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer schriftlichen
angemessenen Nachfrist möglich. Wird aus einem Grund gekündigt, den die Fa. Beer GmbH zu vertreten
hat, so stehen dem Auftragnehmer nur die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Diese
werden dann anteilig berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.b Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Leistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, die die
Durchführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Fa. Beer GmbH zum
Vertragsrücktritt berechtigt.
In diesem Fall behält die Fa. Beer GmbH den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei
unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
10. Verjährung
10.a Die Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Grund auch immer – verjähren in 12 Monaten ab
Abnahme. Für Schadenersatzansprüche nach Ziffer 8, die nicht dem Auftragsausschluss unterliegen, gelten die
gesetzlichen Fristen.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
11.a An allen Kostenvoranschlägen und Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen, die dem Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden, behält sich die Beer GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.
11.b Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche
Genehmigung der Beer GmbH weder weitergegeben, veröffentlich oder vervielfältigt, noch für einen
anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
11.c Gelieferte Unterlagen und Leistungen (Werkzeuge, Prototypen etc.) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Ansprüche und ins besondere der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber Eigentum der Fa. Beer GmbH.
11.d Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistungen zu
veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, solange und soweit der
Eigentumsvorbehalt noch besteht.
11.e Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Beer GmbH
zur Rücknahme der gelieferten Leistungen nach Mahnung und Rücktrittserklärung
berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
12. Gerichtsstand
12.a Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Firma Beer GmbH (90530 Wendelstein).
12.b Diese Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Sitz oder Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Güte, Maße und Gewichte
13.a Güte und Maße bestimmen sich nach dem bei Vertragsabschluss geltenden DIN-/EN-Normen bzw.
Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen,
Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güte, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit
sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und
entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
14. Allgemeines
14.1 Die Fa. Beer GmbH wird die Daten des Auftraggebers unter Berücksichtung der
Datenschutzbestimmungen verarbeiten und speichern.
14.2 Die Beer GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte
zu übertragen.
14.c Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt (salvatoresche Klausel). Die ganz oder
teilweise unwirksame Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese AGB bleiben auch dann rechtswirksam.
14.d Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.